Kündigungsschutzklage: (Höhere) Abfindung möglich

Osnabrück. Gekündigt – das ist erst einmal ein Schock. Häufig lohnt es sich, gegen eine Kündigung zu klagen. Eine Kündigungsschutzklage kann sich auch auszahlen, wenn man bereit ist, das Unternehmen zu verlassen. Mitunter ist eine höhere Abfindung drin. Wer klagen möchte, muss allerdings eine Frist von drei Wochen einhalten, wie der Osnabrücker Anwalts- und Notarverein e.V. informiert.

„Bei einer ordentlichen Kündigung, also mit Kündigungsfrist, ist es meist sinnvoll zu klagen“, sagt Rechtsanwalt Joe Thérond (Vorstandsmitglied des Osnabrücker Anwalts- und Notarvereins e.V.). Oft informiere der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter gar nicht, warum er ihm kündige. Ohne den Kündigungsgrund zu kennen, könne man aber nicht sicher wissen, ob die Kündigung rechtmäßig ist. Sie kann auch wegen Formfehlern unwirksam sein. „Bei einer fristlosen Kündigung hängt es vom Einzelfall ab, ob sich eine Klage lohnt“, fügt Rechtsanwalt Thérond hinzu.

Wer erwägt zu klagen, lässt sich am besten zunächst anwaltlich beraten. Eine Anwältin oder ein Anwalt für Arbeitsrecht kann, soweit das möglich ist, die Erfolgsaussichten einer Klage einschätzen.

Die Kündigungsschutzklage kann man theoretisch auch ohne Rechtsanwalt erheben. Geht der Rechtsstreit in die zweite Instanz und wird vor einem Landesarbeitsgericht verhandelt, ist die Vertretung durch einen Anwalt allerdings grundsätzlich Pflicht. Wichtig ist dabei: Vor dem Arbeitsgericht muss jeder seinen Anwalt bezahlen – auch die Partei, die das Verfahren gewinnt. Wer rechtschutzversichert ist, muss sich darum keine Sorgen machen.

Dafür, dennoch einen Anwalt hinzuziehen, spricht nicht nur seine Expertise. Sieht man als Arbeitnehmer seinen ehemaligen Chef vor Gericht wieder, können die Emotionen schnell Überhand nehmen. „Ein Rechtsanwalt geht unvoreingenommen an den Fall heran und wahrt Distanz“, bemerkt Rechtsanwalt Thérond. Zudem verfügten Anwälte über Erfahrung mit Kündigungsschutzfällen und großes Verhandlungsgeschick.

Nach einer Kündigungsschutzklage kommt es übrigens oft gar nicht zu einem Urteil. Ein Großteil der Verfahren wird gütlich geeinigt. In rund der Hälfte der Fälle einigen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf eine (höhere) Abfindung.
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Kategorie: Presseerklärungen